Pyrodepot Deutschland GmbH & Co. KG

Weiherstraße 18
90579 Langenzenn
Deutschland

Tel.: +49 (0) 911 / 765 88 55
Fax: +49 (0) 911 / 765 88 44
Mail: info(at)pyrodepot-deutschland.de

Registergericht: Amtsgericht Fürth
Registernummer: HRA 8864

Die Pyrodepot Deutschland GmbH & Co. KG wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin: Twintaurus GmbH, Registergericht: Amtsgericht Fürth, HRB 5716. Diese wiederum wird vertreten durch die Geschäftsführer: Markus Pfleghardt, Stefan Pfleghardt

 

Informationen gemäß §8a 12. BImSchV

Die Firma Startrade GmbH & Co. KG betreibt auf dem Gelände der Pyrodepot Deutschland GmbH & Co. KG in 33039 Nieheim ein Lager für pyrotechnische Gegenstände, Sätze und deren Rohstoffe.

Die gesamte Anlage ist mit einer aufwendigen Einbruchsicherung versehen. Alle Alarm- und Störungsmeldungen werden unverzüglich an die betroffenen Stellen, ggf. auch Polizei und Feuerwehr weitergeleitet.

Der Betrieb unterliegt dem Bundesimmissionsschutzgesetz und stellt einen Betriebsbereich der oberen Klasse gemäß der 12. Bundes-Immissionsschutzverordnung dar.
Die Bezirksregierung Detmold hat die hierzu erforderlichen Genehmigungen erteilt.

Pyrotechnische Gegenstände enthalten Mischungen aus verschiedenen Grundstoffen, sogenannte pyrotechnische Sätze, welche den gewünschten pyrotechnischen Effekt, z.B. die Farbgebung, hervorrufen. Pyrotechnische Sätze enthalten verschiedene Sauerstoffträger auf Chlorat- und Nitratbasis, einzelne Metallsalze für die Farbgebung, sowie brennbare Stoffe. Hierbei handelt es sich um Stoffe der Nummern 1.2.1.1, 1.3.1, 1.4.2, 1.2.8 & 1.1.1 gemäß des Anhangs I zur 12. BImSchV.
Die aus diesen Stoffen gemischten Sätze ergeben den erwünschten Effekt eines pyrotechnischen Gegenstandes. Die Sätze sind durch eine stabile Wandung umhüllt und werden zusätzlich durch die Verpackung geschützt.

Die aufgrund der Genehmigung maximal einzulagernde Satzmenge beträgt weniger als 200 Tonnen. Im Brandfall brennen die Gegenstände und die Verpackungen ab.
Wie bei jedem größeren Brand kann es durch die entstehenden Rauchwolken zu Belästigungen der Bevölkerung kommen.

Wie Sie sich beim Eintreten eines solchen Störfalles verhalten sollten, erfahren Sie weiter unten.

Der Sicherheitsbericht für diese Anlage sowie die Anzeige gem. §7 BImSchV liegen der Bezirksregierung Detmold als zuständiger Aufsichtsbehörde vor.
Weitere Informationen hierzu erhalten sie bei der Bezirksregierung Detmold, Dezernat 53 - Telefon: 05231/71-0

Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, dann melden Sie sich bitte bei uns unter Tel. 0911/765 88 55.

 

Grundsätzliche Informationen und Handlungsempfehlungen bei industriellen Störfällen in Ihrer Umgebung

Wie werde ich alarmiert?

Durch Lautsprecherdurchsagen*, der Polizei- und Feuerwehr-einsatzfahrzeuge*, durch Rundfunk und Fernsehen
* falls erforderlich Fenster und Türen nur kurz öffnen

Wie erkenne ich die Gefahr?

Durch sichtbare Zeichen wie z. B. Feuer und Rauch, durch Geruchswahrnehmung, Knall-geräusche, durch Reaktionen des Körpers, wie Übelkeit oder Augenreizung.

Was muss ich im Falle eines Alarmes tun?

In geschlossene Räume begeben
- Nicht die Kinder aus Schule oder Kindergarten abholen
- Nehmen Sie hilflose Passanten auf

Fenster und Türen schließen
– Klimaanlage oder Belüftung ausschalten
– Nicht rauchen, keine Funken verursachen

Radio und Fernsehen einschalten
– Nachtprogramm der ARD
– Regionale Radiosender
– auf Lautsprecher-durchsagen achten
– Leisten Sie Anordnungen der Katastrophenschutzbehörden Folge

Nicht telefonieren
– Greifen Sie nur im äußersten Notfall zum Telefon
– Verwenden Sie dann den bekannten Notruf


Bekanntmachungen